Verhinderungspflege
Auf diesen Seiten können Sie sich über die einzelnen Leistungen der Sozialstation informieren.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich.
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Eine Pflegevertretung oder auch Ersatzpflege bzw. Verhinderungspflege genannt, ist die Pflege durch eine andere als die normalerweise tätige Pflegeperson, wenn diese aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen (z.B. Arzttermin, Familienfeier) verhindert ist.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr (= Urlaubsvertretung). Während der Dauer der Verhinderungspflege erhalten Sie, mit Ausnahme des 1. und letzten Tages der Vertretung, kein Pflegegeld, jedoch weiterhin Pflegesachleistungen.
(Quelle: Pflege ABC)
Bei allen Fragen zu unseren Angeboten beraten wir Sie und Ihre Angehörigen gerne persönlich.
Sozialstation St. Martin Engstingen
Team Nord
Grieserstr. 20/1
72829 Engstingen
Telefon: 07129 / 932 45-10
Team Mitte
Schießgasse 12
72820 Sonnenbühl-Undingen
Tel.: 07128 / 38038-24
Team Süd
Hauptstr. 19
72539 Pfronstetten
Telefon: 07388 / 99357-22
Pflegebedürftige können bei Verhinderung der Pflegeperson, z. B. wegen Urlaub oder Krankheit, Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Die Ersatzpflege kann zu Hause oder in einer Einrichtung in Anspruch genommen werden. Es wird im Kalenderjahr bis zu 4 Wochen bzw. 1.612 EUR übernommen. Die Ersatzpflege wird auch „Verhinderungspflege“ genannt.
Die gesetzliche Grundlage für die Ersatzpflege ist § 39 SGB XI. Weitere Regelungen ergeben sich aus dem Gemeinsamen Rundschreiben der Sozialversicherungsträger (GR v. 17.4.2013-I).
1 Leistungsinhalt
Der Anspruch auf Ersatzpflege besteht bei Verhinderung der Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit für bis zu 4 Wochen bzw. 1.612 EUR im Kalenderjahr.